Pap-Befunde
Pap I und II sind meist unauffällig. Höhere Einstufungen sollten gezielt fachärztlich abgeklärt werden.
Ab dem 20. Lebensjahr hat jede Frau in Deutschland Anspruch auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Frauenarzt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Vorsorge ist der Zellabstrich am Muttermund (Pap-Test). Ziel dieser Untersuchung ist es, auffällige Zellveränderungen frühzeitig zu erkennen. Da es sich dabei meist um gut behandelbare Krebsvorstufen handelt, können rechtzeitige therapeutische Maßnahmen eine Entstehung von Gebärmutterhalskrebs effektiv verhindern.
Auffällige Zellveränderungen am Muttermund sind häufig gut abklärbar und bedeuten nicht automatisch Krebs. In unserer spezialisierten Sprechstunde untersuchen wir den Muttermund präzise, ordnen Befunde verständlich ein und empfehlen die nächsten Schritte nach aktuellen Leitlinien.

Pap I und II sind meist unauffällig. Höhere Einstufungen sollten gezielt fachärztlich abgeklärt werden.
Wir betrachten Befunde im Zusammenhang und erklären, ob Kontrolle oder weitere Diagnostik sinnvoll ist.
CIN I, II oder III beschreibt Vorstufen im Gewebe. Ein CIN-Befund bedeutet nicht, dass Krebs vorliegt.
Bitte bringen Sie vorhandene Pap-, HPV- oder Vorbefunde mit, damit wir den Verlauf nachvollziehen können.
Der Muttermund wird auf dem gynäkologischen Untersuchungsstuhl mit einem Spezialmikroskop vergrößert betrachtet.
Wenn ein auffälliger Bereich sichtbar ist, entnehmen wir eine kleine Probe und lassen sie feingeweblich untersuchen.
Je nach Befund empfehlen wir Kontrollen oder eine schonende operative Behandlung, etwa eine Konisation.
Bei leichten Veränderungen reicht häufig eine strukturierte Beobachtung mit vereinbarten Kontrollterminen.
Wenn Gewebe sicher entfernt werden muss, erfolgt der Eingriff ambulant und möglichst schonend.