Familienstand
Verheiratetes Paar
Die gesetzliche Regelung setzt eine Ehe voraus.
Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung hängen von Methode, Medikamenten, Versicherungsstatus und Genehmigung durch den Kostenträger ab. Die folgenden Angaben dienen als erste Orientierung. Im persönlichen Gespräch besprechen wir Ihren individuellen Behandlungsplan transparent und verständlich.
Seit April 2004 müssen gesetzlich versicherte Paare bestimmte Kriterien erfüllen, damit sich die Krankenkasse an der Behandlung beteiligt.
Die gesetzliche Regelung setzt eine Ehe voraus.
Die Altersgrenzen müssen vor Therapiebeginn erfüllt sein.
Medizinische, psychische und soziale Aspekte werden besprochen.
Weitere Voraussetzungen werden im Gespräch geprüft.
Der Plan muss der Krankenkasse vorliegen.
Die notwendigen Nachweise werden individuell geklärt.
Richtwerte ohne Gewähr. Medikamentenkosten können je nach Einzelfall deutlich variieren. Verbindlich ist die individuelle Kostenaufstellung vor Behandlungsbeginn.
Eigenanteil bei 50 % Kostenübernahme
Nach Genehmigung durch die PKV
Beispiele pro Behandlungsfall
Orientierende Richtwerte
Eine Kostenübernahme ist erst nach Prüfung und Genehmigung des Behandlungsplans verbindlich.
Die Medikamentenkosten schwanken je nach Stimulation und Dosierung.
Je nach Bundesland und Situation können ergänzende Förderungen relevant sein.